Aktuelle Speicherförderungen
Sachsen-Anhalt

Speicherförderungen in Sachsen-Anhalt

Name des Programms:

Sachsen-Anhalt ENERGIE

Art der Förderung:

Nicht-rückzahlbarer Zuschuss

Was wird gefördert?

Gefördert werden investive Maßnahmen, die sowohl durch Energieeffizienzmaßnahmen als auch durch Energieeinsparmaßnahmen zur Einsparung von Treibhausgasemissionen führen.
Förderfähige Maßnahmen sind:

  • Investitionen in das Anlagevermögen
  • Ausgaben für Nebenkosten (z. B. Planungskosten)
  • Gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz (z.B. an Fassade, Dach, Fenstern, Türen, Toren, Heizung, Kühlung)
  • nicht gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, wie
    • der Austausch ineffizienter technischer Anlagen und Aggregate
    • die Installation von Anlagen zur Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung
    • Maßnahmen zur energetischen Prozessoptimierung

Hinweis: Eine alleinige Förderung von Energieerzeugungsanlagen (bspw. Photovoltaikanlagen) und Speichern ist nicht möglich.

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen
  • große Unternehmen

Förderkonditionen:

  • Für die Förderung eines Projektes ist eine umfassende Expertenanalyse der vorhandenen Energiesparpotenziale im Unternehmen erforderlich.
  • Der Antragsteller muss ein Energieaudit oder Energiemanagementsystem nachweisen.
  • Dieses Audit oder System muss von einer geeigneten Person durchgeführt werden, deren Eignung durch die Eintragung in die öffentliche Energieauditorenliste des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder den Nachweis entsprechender Qualifikationen erbracht wird.
  • Die Förderung zielt hauptsächlich auf Energiesparmaßnahmen ab.
  • Zusätzliche Projekte wie Energiespeicherung oder erneuerbare Energieerzeugung können nur ergänzend gefördert werden.
  • Die geförderten Projekte müssen im Bundesland Sachsen-Anhalt umgesetzt werden.
  • Unternehmen können gebäudebezogene Energieeffizienzmaßnahmen im Rahmen der Förderung mit Investitionen in Anlagen zur Erzeugung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energiequellen kombinieren.
  • Unterstützte Installationen umfassen beispielsweise Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen.
  • Förderfähig sind auch Energiespeicher, Ladeinfrastrukturen sowie die Anbindung an Fernwärmenetze.

Förderhöhe:

Die erforderlichen Mittel werden vom Energieministerium aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bereitgestellt.
Insgesamte Fördersumme beträgt 42 Millionen Euro

  • bis zu 50 Prozent für kleine Betriebe
  • bis zu 35 Prozent mittlere Betriebe
  • bis zu 20 Prozent große Unternehmen

Der Höchstbetrag liegt bei einer Million Euro

Laufzeit des Programms:

Anträge können ab sofort bis zum 30.06.2027 eingereicht werden.

Weitere Informationen: Sachsen-Anhalt ENERGIE (ib-sachsen-anhalt.de)

Weitere Informationen: Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt

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